Jedes Hofgelände, jede Lokation sind geschütztes Privatgelände. Eine nicht vereinbarte Anfahrt bzw. ein unerlaubtes Betreten ist ausdrücklich verboten. Daher:
Besuch nur nach vorheriger Anmeldung. Es ist ausdrücklich verboten, sich mit einem Pkw ausserhalb der Haltezonen / Parkzonen aufzuhalten.
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